Kinderwunschzentrum
am Innsbrucker Platz


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Rechte und Kosten

Jedes Paar kann die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin für sich nutzen!

Die Kosten für die notwendigen Untersuchungen bei ungewollter Kinderlosigkeit werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Sie sind nicht an bestimmte Bedingungen wie Alter und Familienstatus geknüpft. Dies gilt für alle versicherten Patienten.


Kosten einer Kinderwunsch-Behandlung bei gesetzlich versicherten Paaren:

Eine ausschließlich hormongestützte Behandlung wird von den Krankenkassen normalerweise übernommen.

Bei Samenübertragungen oder In-vitro-Befruchtungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Hälfte der Behandlungskosten übernimmt.

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung gestellt. Dieser Antrag darf nur von zugelassenen, für Reproduktionsmedizin qualifizierten Ärzten ausgestellt werden.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten übernimmt:

  • das Paar muss miteinander verheiratet sein
  • Mann und Frau müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • die Frau hat das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • der Mann ist jünger als 50
  • beide Partner sind HIV-negativ

Durch eine Sterilisation geht der Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse verloren.

Die Krankenkassen übernehmen 50% der Kosten von jeweils drei Behandlungszyklen für:

  • Samenübertragungen mit hormoneller Unterstützung
  • Künstliche Befruchtungen (IVF mit oder ohne ICSI)

Vor Behandlungsbeginn muss die geplante Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden. Einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme (sog. Behandlungsplan) erhalten Sie von uns.

Sollten mehr als drei Behandlungszyklen zum Erreichen einer Schwangerschaft nötig sein, kann das Paar die Behandlung selbstverständlich auf eigene Kosten fortsetzen.

Obengenannte Voraussetzungen gelten nur, wenn Kostenträger die Kosten übernehmen sollen. Auf eigene Rechnung sind alle Kinderwunsch-Behandlungen unbeschränkt durchführbar.

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Kosten der Kinderwunsch-Behandlung für privat versicherte Paare:

Privat versicherte Patienten können jederzeit mit einer Kinderwunsch-Behandlung beginnen. Allerdings gelten bei den privaten Versicherungen oft bestimmte individuelle Bedingungen für die Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen. Im privaten Versicherungssystem können die Kosten der Behandlungen nur übernommen werden, wenn die versicherte Person "Verursacher" der ungewollten Kinderlosigkeit ist (sog. "Verursacherprinzip").

Die Kosten von hormonunterstützenden Behandlungen werden normalerweise problemlos übernommen.

Bei In-vitro -Befruchtungen ist eine Zusage der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn nicht Voraussetzung für die Kostenerstattung. Vorsichtshalber sollte jedoch auch in diesem Fall ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, damit es später keine Überraschungen gibt.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme.

Eine Kostenzusage der privaten Versicherung umfasst üblicherweise die gesamten Behandlungskosten (ausgenommen spezielle Zusatzmaßnahmen, s. u.)

Auch wenn keine Kostenzusage vorliegt, kann selbstverständlich eine Behandlung erfolgen. Sie muss dann eben nur vom Paar selbst bezahlt werden.

Die Kosten können ggf. steuerlich als besondere Belastung geltend gemacht werden.

Einige sinnvolle Labor-Leistungen, wie z.B. das Einfrieren von befruchteten Eizellen, von Samenzellen oder von Gewebe werden im Leistungskatalog der Krankenkassen/ Krankenversicherungen nicht geführt. Die Kosten solcher Zusatzverfahren werden daher nicht erstattet.

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Wie setzen sich die Kosten einer In-vitro-Befruchtung zusammen?

Eine erfolgreiche Kinderwunsch–Behandlung setzt eine hochspezialisierte Medizin und hochwertige Technik voraus. Dies betrifft die Untersuchung und die Behandlung. Ohne einen gewissen Mindestaufwand kann die Behandlung nie zum gewünschten Ziel führen.

Etwa ein Drittel der Kosten sind Kosten für notwendige speziell entwickelte Medikamente.

Die eigentliche IVF-Behandlung umfasst eine hormonelle Stimulation, mehrere Ultraschall-untersuchungen, die Eizellgewinnung, die Befruchtung und die Zellkultur im Labor über mehrere Tage sowie schließlich den Embryotransfer in die Gebärmutter. Nur eine optimale Vorbereitung und Versorgung der Ei- und Samenzellen kann auch zu einem Kind führen

Zur optimalen und sicheren Bearbeitung und Versorgung von Eizellen und Embryonen ist  aufwändige Technik nötig. Jeder Schritt der Behandlung Ihrer kostbaren Zellen erfordert erfahrene Fachkräfte und eine hochwertige Ausstattung des Zell-Labors. Lebende Zellen benötigen zudem eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Unser Zentrum legt besonderen Wert auf Sicherheit und Qualität aller verwendeten Materialien. Behandlungen, deren Nutzen nicht erwiesen ist, werden von uns nicht eingesetzt.

Selbstverständlich werden Innovationen, die zusätzlichen Erfolg versprechen, umgesetzt.

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